Allgemeine Geschäftsbedingungen der bTdynamics GmbH
Sollten Sie eine Rahmenvereinbarung mit uns geschlossen haben, so gilt diese anstatt der hier aufgeführten AGB.
1. Allgemeines
1. a) Unter den gesetzlichen Voraussetzungen für die Einbeziehung von AGB gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gegenüber Unternehmern für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der bTdynamics GmbH (nachfolgend „wir“, „bTdy-namics“ oder „der Verkäufer“), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
Bei Vertragsschlüssen mit Verbrauchern gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Fassung.
Der Vorrang der Individualabrede bleibt in allen Fällen unberührt.
1. b) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, bTdynamics hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1. c) „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerech-net werden können (§ 13 BGB).
1. d) „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personen-gesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selb-ständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
1. e) „Kunden“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unter-nehmer, es sei denn, diese AGB stellen ausdrücklich auf die Eigenschaft als Verbraucher oder Un-ternehmer ab.
2. Vertragsschluss
2. a) Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern bTdynamics sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen oder elektronischen Auftrags-bestätigung durch bTdynamics oder durch Erbringung der Leistung zustande.
2. b) Mit der Bestellung einer von bTdynamics zu liefernden Ware, einer zu erbringenden Dienst-leistung oder eines zu erstellenden Werks unterbreitet der Kunde ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die Lieferung der Ware, die Erbringung der Dienstleistung oder ei-nes Werks. Dies gilt auch für Bestellungen über Fernkommunikationsmittel (z.B. per Internet, E-Mail, Telefon, Telefax, Brief).
2. c) Bei Bestellungen des Kunden über Fernkommunikationsmittel erklärt bTdynamics spätestens fünf Werktage nach Eingang, ob es das Angebot des Kunden zum Abschluss eines Vertrags an-nimmt. Die Annahme erfolgt in Textform (E-Mail, Fax) durch Übermittlung einer Auftragsbestäti-gung oder durch Erbringung der Leistung (Auslieferung der Ware an den Kunden bzw. Beginn der Dienstleistung).
3. Bestellungen über campus.btdynamics.de
3. a) Sämtliche auf campus.buerotec.de (nachfolgend „campus-Website“) aufgeführten Artikel des Herstellers Lenovo können nur von Studenten, Schülern, Auszubildenden, Meisterschülern, hauptberuflichen Lehrkräften an öffentlich-rechtlichen Lehranstalten, wissenschaftlichen Mitar-beitern an öffentlich-rechtlichen Lehranstalten sowie von öffentlich-rechtlichen Schulen, Hoch-schulen, Universitäten und öffentlich-rechtlichen Forschungseinrichtungen erworben werden.
3. b) Soweit es sich bei den unter 3. a) genannten Bezugsberechtigten um Einzelpersonen handelt, gelten für den Erwerb der auf der campus-Website aufgeführten Artikel des Herstellers Lenovo die Regelungen unter 3. c) bis e).
3. c) Der Abschluss eines Kaufvertrages über die campus-Website setzt zwingend voraus, dass die unter 4. a) genannten Einzelpersonen jeweils einen von bTdynamics akzeptierten Nachweis für ihre Bezugsberechtigung an bTdynamics übermitteln. Die unter 3. a) genannten Einzelpersonen sind verpflichtet, den Nachweis für ihre Bezugsberechtigung innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Bestätigung über den Eingang ihrer Bestellung zu erbringen. Die von bTdynamics akzep-tierten Nachweise für die Bezugsberechtigung sind auf der campus-Website gelistet.
3. d) Die unter 3. a) genannten Einzelpersonen dürfen pro Kalenderjahr maximal zwei Lenovo Notebooks aus der Campus Collection von Lenovo pro Berechtigten erwerben.
3. e) Rechnungs- und Lieferanschrift müssen auf die bestellende Privatperson lauten. Bei minder-jährigen Bezugsberechtigten muss die Bestellung durch die Erziehungsberechtigten oder einen Vormund, jeweils unter Nachweis der Bezugsberechtigung, erfolgen.
4. Preise
4. a) Die Preise verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart worden ist, als Abholpreise ein-schließlich normaler Verpackung.
4. b) Die im Online-Shop für Geschäftskunden des Verkäufers ausgewiesenen Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und zzgl. Versandkosten.
4. c) Die im Rahmen von „Sofort Kaufen“-Angeboten des Verkäufers bei ebay sowie auf der cam-pus-Website ausgewiesenen Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und zzgl. Versandkosten. Diese werden bei Kauf gesondert ausgewiesen.
5. Zahlung und Verzug
5. a) Soweit nichts anders vereinbart, sind die Rechnungen von bTdynamics sofort nach Rech-nungslegung ohne Abzug zahlbar.
5. b) Bei Bestellungen über den Online-Shop für Geschäftskunden und über die campus-Website des Verkäufers stehen dem Kunden die jeweiligen im Rahmen des Bestellprozesses angezeigten Zahlungsarten zur Verfügung. Bei Vereinbarung der Zahlungsart Vorauskasse ist der Rechnungs-betrag binnen 10 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung auf das vom Verkäufer benannte Kon-to zu zahlen. Bei Zahlung per PayPal mit Versand der Ware fällig.
5. c) Die Zahlungsmodalitäten für „Sofort Kaufen“-Angebote des Verkäufers bei ebay ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
5.d) Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen des § 286 BGB. Der Kunde gerät spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. Im Verzugsfall ist der offene Betrag mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu ver-zinsen. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt der Verzugszins 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
6. Aufrechnungsverbot
6. a) Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprü-che rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von bTdynamics anerkannt sind.
6. b) Ist der Kunde Verbraucher, ist er zur Aufrechnung gegenüber Forderungen von bTdynamics nur mit solchen Gegenansprüchen berechtigt, die entweder rechtskräftig festgestellt oder unbe-stritten sind oder die im Zusammenhang mit demselben Vertragsverhältnis und unmittelbar mit der Hauptforderung in Zusammenhang stehen (synallagmatisches Verhältnis). Das Recht zur Auf-rechnung bleibt ferner unberührt für Gegenansprüche, die im Zusammenhang mit der Rückab-wicklung des Vertrags nach Ausübung eines gesetzlichen Widerrufsrechts stehen.
7. Eigentumsvorbehalt
7. a) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich eventu-ell anfallender Nebenforderungen unser Eigentum. Vor Übergang des Eigentums ist eine Verpfän-dung, Sicherungsübereignung oder Weiterveräußerung der Ware ohne unsere vorherige aus-drückliche Zustimmung nicht gestattet.
7. b) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Über Zugriffe durch Dritte auf die zur Sicherung dienenden, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware sowie einen Besitzwechsel hat der Kunde btdynamics unverzüglich zu unterrichten.
7. c) Im Falle eines Zahlungsverzugs behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
7. d) Ist der Kunde Unternehmer, ist er berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt btdynamics bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
7. e) Ist der Käufer Unternehmer und be- oder verarbeitet der die Vorbehaltsware, so erfolgt dies stets im Namen und im Auftrag für bTdynamics. Erfolgt eine Verarbeitung mit bTdynamics nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt bTdynamics an der neuen Sache das Miteigentum im Ver-hältnis zum Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
8. Leistung / Leistungshindernisse
8. a) Die Leistungspflicht erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungs-gemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Das heißt, dass die Verpflichtung zur Leistung entfällt, wenn bTdynamics trotz des Abschlusses eines inhaltlich gleichartigen (kon-gruenten) Deckungsgeschäfts seinerseits ohne eigenes Verschulden von seinem Lieferanten nicht beliefert wird. In diesem Fall wird bTdynamics den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbar-keit informieren und eine bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten.
8. b) Gegenüber Unternehmern ist bTdynamics in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zu-rückzutreten, soweit die Leistung dauerhaft nicht verfügbar ist. Weitergehende Ansprüche des Kunden bleiben unberührt, sofern bTdynamics den Leistungsausfall zu vertreten hat.
8. c) Gegenüber Verbrauchern gilt, dass gesetzliche Ansprüche des Kunden – insbesondere auf Schadensersatz oder Rücktritt –unberührt bleiben, soweit bTdynamics ein Verschulden an der Nichtleistung zur Last fällt.
9. Mitwirkungspflichten des Kunden
9. a) Ist der Kunde Unternehmer, hat er bei der Installation von Software dem Verkäufer den Zu-gang zu seinen Rechneranlagen, insbesondere Servern zu ermöglichen und Informationen hier-über zur Verfügung zu stellen, soweit dies zur Durchführung der Arbeiten erforderlich ist.
9. b) Der Kunde stellt, sofern er Unternehmer ist, ferner sicher, dass während der Durchführung der Arbeiten ein Mitarbeiter ständig verfügbar ist, der mit den Rechneranlagen, insbesondere Ser-vern, vertraut und in der Lage ist, etwa im Rahmen der Installation auftretende Schwierigkeiten des laufenden Betriebs zu beseitigen.
10. Abnahme
Hat der Vertrag mit einem Unternehmer die Installation von Software zum Gegenstand, so erfolgt die Abnahme der Installation nach den folgenden Bestimmungen:
10. a) Nachdem bTdynamics die Beendigung der Installationsarbeiten angezeigt hat, führt der Kun-de unverzüglich einen Abnahmetest durch, in dessen Rahmen er die Funktionsfähigkeit der Soft-ware in Bezug auf ihre Einrichtung auf seinen Rechneranlagen überprüft. Der Test umfasst insbe-sondere die ordnungsgemäße Zusammenarbeit mit der Hardware des Kunden.
10. b) Der Kunde hat das Ergebnis des Abnahmetests in das bTdynamics zur Verfügung gestellte Abnahmeprotokoll einzutragen. Stellt er darin keine oder nur unwesentliche Mängel der Installati-on fest, hat er unverzüglich die Abnahme mindestens in Textform zu erklären.
10. c) Die Abnahme gilt außerdem als erklärt, wenn der Kunde dem Verkäufer 4 Wochen nach der Anzeige über die Beendigung der Installationsarbeiten keinen oder nur einen unwesentlichen Mangel der Installation anzeigt.
11. Gefahrübergang bei Warenkauf
11. a) Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechte-rung der gekauften Ware erst mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher auf ihn über.
11. b) Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlech-terung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt auf den Unternehmer über.
12. Gewährleistung für Sachmängel
Beim Kauf von Waren stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu.
12. a) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der §§ 434 ff BGB. Im Falle eines Mangels haben Verbraucher die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung erfolgen soll. bTdynamics ist berechtigt, die Art der gewähl-ten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt (§ 439 Abs. 4 BGB).
12. b) Gegenüber Unternehmern ist bTDynamics bei Vorliegen eines Mangels zunächst nach eige-ner Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
12. c) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergü-tung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei nur geringfügi-gen Mängeln steht dem Kunden gemäß § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
12. d) Unternehmer haben offensichtliche Mängel innerhalb von 10 Tagen ab Empfang der Ware in Textform zu rügen. Nicht offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennba-re Mängel hat der Unternehmer innerhalb von 10 Tagen nach ihrer Entdeckung in Textform zu rü-gen. Bei Versäumung der Rügefrist kommt eine Gewährleistung für die davon betroffenen Mängel nicht in Betracht.
12. e) Für Verbraucher gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
12. f) Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit, für Schadensersatzansprüche wegen Verlet-zung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverlet-zungen sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Die gesetzlichen Regelungen über den Beginn, die Hemmung, die Ablaufhemmung und den Neubeginn der Verjährung bleiben unberührt.
12. g) Der Verkäufer haftet nicht für Mängel an der gelieferten Ware, die dadurch verursacht wur-den, dass die Ware unsachgemäß behandelt worden oder in einer vom Verkäufer nicht genehmig-ten Weise verändert worden ist. Gleiches gilt für den Fall, dass der Mangel dadurch entsteht, dass der Kunde die Bedienungsanleitung für die Ware nicht befolgt hat.
13. Haftungsbeschränkung
13. a) Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet bTDynamics nicht. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beschränkt sich die Haftung der Höhe nach auf den nach der Art der Ware oder Leistung vertragstypischen vorher-sehbaren Schaden. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind solche Pflichten zu verstehen, de-ren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die unbeschränkte Haftung von bTDynamics wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes sowie wegen der Verletzung von Körper, Gesundheit oder Leben, für Ansprüche aus Produkthaftung und bei Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.
13. b) Sofern die Haftung von bTDynamics nach der vorgenannten Regelung beschränkt ist, gilt dies für sämtliche Schadensersatzansprüche unabhängig von ihrem Rechtsgrund, insbesondere auch für die Haftung aufgrund vor-, neben- und außervertraglicher Ansprüche.
13. c) Haftet bTDynamics gemäß der vorgenannten Regelung 13.a) gegenüber Unternehmern für leichte Fahrlässigkeit, ist die Haftung bei Datenverlust, auf den typischen Wiederherstellungsauf-wand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungsko-pien eingetreten wäre.
13. d) Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für deren Angestellte, Arbeitnehmer sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen.
14. Hinweise gemäß Batteriegesetz (BattG)
14. a) Achten Sie darauf, dass Sie Ihre alten Batterien/Akkus, so wie es der Gesetzgeber vor-schreibt, an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten und verstößt gegen das Batteriegesetz. Die Abgabe ist für Sie kostenlos. Gerne können Sie auch die bei uns erworbenen Batterien/Akkus nach dem Gebrauch an uns unentgeltlich zurückgeben. Die Rücksendung der Batterien/Akkus an uns muss in jedem Fall ausreichend frankiert erfolgen. Wir erstatten das Porto auf Wunsch
14. b) Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuz-ten Mülltonne deutlich erkennbar gekennzeichnet. Des Weiteren befindet sich unter dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne, die chemische Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe. Beispiele hierfür sind: (Pb) Blei, (Cd) Cadmium, (Hg) Quecksilber.
15. Hinweis zur Streitschlichtung
bTdynamcis ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
16. Schlussbestimmungen
16. a) Für sämtliche Rechtsgeschäfte gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit der Ein-schränkung, dass bei Kaufverträgen mit Verbrauchern zwingende Verbraucherschutzbestimmun-gen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, anwendbar blei-ben. Die UN-Konvention über den internationalen Kauf und Verkauf von Waren (CISG) findet kei-ne Anwendung.
16. b) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, einschließlich deliktischer Ansprüche, Hamburg.
16. c) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teil-weise unwirksam sein, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: November 2025